Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Rechtsanwalt Georg Niemöller
Über die Kanzlei

Die Kanzlei besteht seit April 1997 und wird in Form einer Bürogemeinschaft  des Rechtsanwalts Georg Niemöller mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Marty betrieben, der seine Räumlichkeiten auch dort hat und eigenständig anwaltliche Dienstleistungen anbieten.

Der Begriff Bürogemeinschaft bedeutet, dass jeder der Rechtsanwälte als Einzelanwalt arbeitet, seine Mandate also selbstständig annimmt, bearbeitet, betreut und allein zu verantworten hat. Das jeweilige Mandatsverhältnis besteht also nur zwischen dem Mandanten und dem von ihm konkret beauftragten Rechtsanwalt.

 

Der Vorteil durch einen Einzelanwalt vertreten zu sein liegt in einer individuellen und persönlichen Betreuung, wie Sie möglicherweise von Großkanzleien nicht wahrgenommen werden kann. Der Anwalt der Sie berät, vertritt Sie auch in einem eventuell anstehenden Gerichtsverfahren, ist in dringenden Fällen  außerhalb der Geschäftszeiten für die Mandantschaft erreichbar und er allein übernimmt die Verantwortung für die Qualität seiner Dienstleistung. Dieses Konzept individueller und persönlicher Betreuung hat sich bewährt.

IAls Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts Niemöller haben sich insbesondere die Bereiche des Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts herauskristallisiert.

Selbstverständlich ist Rechtsanwalt Niemöller auch in den zivilrechtlichen Standardbereichen anwaltlicher Tätigkeit kompetente Ansprechpartner für Sie.

 

 

Rechtsanwalt Niemöller ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit über viele Jahre für die Bezirksregierung Münster im Rahmen der Lehrerfortbildung tätig gewesen und hat dort Referate und Vorträge zu der Thematik der Nebenklage im Strafrecht und zur Rolle des Opferanwaltes in Fällen des Kindesmissbrauchs gehalten und  betreut und vertritt zudem Mandanten als Opferanwalt.

Er ist darüber hinaus in der Juristenausbildung tätig und beschäftigen sich dort vorwiegend mit dem Themenbereich des Strafrechts, sodass er stets auf dem Stand der aktuellen Entwicklung in strafrechtlicher Rechtsprechung und Literatur ist, was zwingende Voraussetzung für eine interessengerechte Strafverteidigung ist.

Lesenswert für Sie dürfte auch der Gliederungspunkt "Strafverfahren" sein. Hier wird aufgezeigt, was zu tun ist, wenn Sie Beschuldigte/-r in einem gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind.

 

 Anwaltstätigkeit ist Vertrauenssache!

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Niemöller 

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